Rechtsprechung
LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- openjur.de
Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen
- openjur.de
Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des sogenannten isolierten Sachverständigen
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Vergütung eines isoliert im Insolvenzeröffnungsverfahren beauftragten Sachverständigen
- zvi-online.de
InsO § 5 Abs. 1; JVEG § 9
Zur Höhe der Vergütung des isolierten Insolvenz-Sachverständigen - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit 90 EUR/Std.
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 27.12.2013 - 145 IN 703/13
- LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 1990
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LG Hamburg, 16.05.2011 - 326 T 17/11
Angemessene Stundensatzvergütung für einen isoliert beauftragten …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).Da die Art der Tätigkeit allein im Vorfeld von Insolvenzverfahren anfällt, lässt sich ein freier Marktwert als Vergleichsmaßstab nicht bestimmen ( vgl. auch LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, zitiert nach juris ).
- OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09
Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Teilweise haben sich Gerichte für eine Heranziehung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Betrages ausgesprochen ( so: OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2010, Az. 4 W 138/09; OLG Bamberg Beschluss vom 25.01.2005 Az. 1 W 1/05, zitiert nach juris ). - OLG Koblenz, 27.12.2005 - 14 W 815/05
Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).
- LG Mönchengladbach, 22.08.2007 - 5 T 326/07
Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ). - OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05
Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ). - OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05
Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ). - OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05
Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
Teilweise haben sich Gerichte für eine Heranziehung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Betrages ausgesprochen ( so: OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2010, Az. 4 W 138/09; OLG Bamberg Beschluss vom 25.01.2005 Az. 1 W 1/05, zitiert nach juris ).
- OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17
Entschädigung des "isolierten" Sachverständigen
Die Bezirksrevisorin schloss sich im Hinblick auf ihren Hilfsantrag der Auffassung des Landgerichts Wuppertal (Beschluss vom 04.03.2014 - 16 T 37/14) an, wonach eine Erhöhung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Stundensatzes um zehn Euro und eine Gleichstellung zumindest zu der Honorargruppe 6 angemessen sei.