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   LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14   

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LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14 (https://dejure.org/2014,9836)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.03.2014 - 16 T 37/14 (https://dejure.org/2014,9836)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. März 2014 - 16 T 37/14 (https://dejure.org/2014,9836)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des sogenannten isolierten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines isoliert im Insolvenzeröffnungsverfahren beauftragten Sachverständigen

  • zvi-online.de

    InsO § 5 Abs. 1; JVEG § 9
    Zur Höhe der Vergütung des isolierten Insolvenz-Sachverständigen

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit 90 EUR/Std.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 16.05.2011 - 326 T 17/11

    Angemessene Stundensatzvergütung für einen isoliert beauftragten

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).

    Da die Art der Tätigkeit allein im Vorfeld von Insolvenzverfahren anfällt, lässt sich ein freier Marktwert als Vergleichsmaßstab nicht bestimmen ( vgl. auch LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, zitiert nach juris ).

  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Teilweise haben sich Gerichte für eine Heranziehung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Betrages ausgesprochen ( so: OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2010, Az. 4 W 138/09; OLG Bamberg Beschluss vom 25.01.2005 Az. 1 W 1/05, zitiert nach juris ).
  • OLG Koblenz, 27.12.2005 - 14 W 815/05

    Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).
  • LG Mönchengladbach, 22.08.2007 - 5 T 326/07

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Vielfach wurde jedoch im Hinblick auf die Tätigkeit eines isolierten Sachverständigen die Anwendung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG a.F. ergebenden Stundensatzes abgelehnt und stattdessen, entsprechend der Honorargruppe 7 des JVEG a.F., ein Stundensatz von 80,- Euro zugrunde gelegt ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 26 W 80/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.12.2005; Az: 14 W 815/05; OLG München Beschluss vom 15.06.2005; Az: 11 W 1423/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 22.08.2007, 5 T 326/07; LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011, Az: 326 T 17/11, jeweils zitiert nach juris ).
  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14
    Teilweise haben sich Gerichte für eine Heranziehung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Betrages ausgesprochen ( so: OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2010, Az. 4 W 138/09; OLG Bamberg Beschluss vom 25.01.2005 Az. 1 W 1/05, zitiert nach juris ).
  • OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17

    Entschädigung des "isolierten" Sachverständigen

    Die Bezirksrevisorin schloss sich im Hinblick auf ihren Hilfsantrag der Auffassung des Landgerichts Wuppertal (Beschluss vom 04.03.2014 - 16 T 37/14) an, wonach eine Erhöhung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Stundensatzes um zehn Euro und eine Gleichstellung zumindest zu der Honorargruppe 6 angemessen sei.
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